Mitwirkendenvereinbarung
Die aktuelle Mitwirkendenvereinbarung ist unten abgedruckt.Um frühere Versionen der Mitwirkendenvereinbarung anzuzeigen klicken Sie hier
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Mitarbeit bei der gemeinsamen Erstellung und Kuratierung grafischer Inhalte und Kunstwerke für Pixemix Worldwide. Wir werden dafür sorgen, dass Ihre Verbindung mit uns auf lange Sicht einwandfrei bleibt.
DAS FOLGENDE IST DIE LIZENZVEREINBARUNG FÜR MITARBEITER, DIE FÜR JEDEN ERFORDERLICH IST, DER DARAN INTERESSIERT IST, KURATE GRAFISCHE INHALTE UND KUNSTWERKE FÜR DAS WEBPORTAL VON PIXEMIX WORLDWIDE BEIZUTRAGEN UND MITZUGEBEN.
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PARTEIEN:
Diese Vereinbarung wird geschlossen von und zwischen:Partei von Teil I: - Hauptlizenzinhaber/Lizenzgeber/Mitwirkender
Mitwirkender ist eine Person mit der in den Anmeldedaten angegebenen Identität, die an der gemeinsamen Erstellung kuratierter grafischer Inhalte interessiert ist, an denen der Mitwirkende die ursprünglichen übertragbaren geistigen Eigentumsrechte besitzt. Dies schließt jederzeit die autorisierten Agenten, Nachfolger, Vertreter und Mitarbeiter des Mitwirkenden ein.Party von Teil II:- Lizenznehmer/Pixemix Worldwide/Pixemix
Pixemix Worldwide (nachfolgend „Pixemix“ genannt), eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen nach Abschnitt 12 des Limited Liability Partnership Act 2008, mit Geschäftssitz in Nr. 323, 2. Stock, 4. Kreuzung, HRBR 3. Block, Kalyan Nagar, gegenüber Jal Vayu Vihar North Gate, Bengaluru – 560043, ist im Geschäft der Übertragung von geistigen Eigentumsrechten an grafischen Inhalten tätig, die vom ursprünglichen Beitragenden, hierin Partei von Teil II, an den Endbenutzer/Verbraucher/Lizenznehmer zur persönlichen Verwendung und mittels Veröffentlichung auf seiner offiziellen Website www.pixemix.com übertragen werden. Pixemix umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, seine autorisierten kontrollierten verbundenen Unternehmen, Agenten, Nachfolger, Mitarbeiter und Vertreter und im Falle von Veräußerungen, Fusionen, Erwerb, Umwandlung, Übernahme und Expansion die daraus resultierende juristische Person einschließlich ihrer autorisierten Vertreter, Nachfolger, Agenten und Mitarbeiter. -
DEFINITIONEN:
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Inhalt: Unter Inhalt versteht man hier gemeinsam erstellte und kuratierte Inhalte in Form neuartiger, origineller visueller Kunstwerke unter beliebigen grafischen Titeln, wie etwa fotografische Bilder, Bewegtbilder, Videos, Graphics Interchange Formats (GIFs), schriftliche Inhalte, Blogs, E-Guides, Handelsnamen, Firmennamen, Produktnamen, Dienstleistungsmarken, Slogans und Beschreibungen, Domänennamen, Designs, Typografie, Farbpaletten und urheberrechtlich geschützte Werke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vom Lizenzgeber hochgeladene und/oder von Pixemix auf seinen offiziellen Internetseiten veröffentlichte Inhalte, Briefpapier, Beschilderungen, Werbeartikel, Werbe- und Marketingmaterialien, Messeständen, Sponsoring, Veranstaltungen, Auszeichnungen, Pressemitteilungen, Quartals- und Jahresberichten, Präsentationen, Fotos, Formularen und elektronischen Medien, Archivfotografie und andere digitale Güter und alle anderen derartigen Inhalte, die vom Mitwirkenden erstellt und auf www.pixemix.com und seinen verbundenen Unternehmen veröffentlicht werden, an denen der Mitwirkende die ursprünglichen übertragbaren Rechte besitzt und diese gemäß dieser Vereinbarung an Pixemix Worldwide übertragen werden. In dieser Vereinbarung werden sie auch als lizenzierte Assets, Inhalts-Assets oder Beiträge bezeichnet.
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Mitwirkender: Ein Mitwirkender ist eine autorisierte Person, die aus freien Stücken die geistigen Eigentumsrechte an den auf der Website veröffentlichten Inhalten zugunsten des Lizenzgebers oder zu den zwischen Lizenzgeber und Mitwirkendem in dieser Vereinbarung vereinbarten Bedingungen abtritt und erklärt, dass die Inhalte gemäß der Erklärung des Mitwirkenden ausschließlich und ursprünglich Eigentum des Mitwirkenden sind, von ihm entworfen wurden und in seinem Eigentum stehen. Mitwirkende können Modedesigner, Webdesigner, Grafikdesigner, Inhalts- und Kommunikationsdesigner, Fotografen, Textildruckkünstler, Typografiekünstler, kleinere Kreativ-/Digitalagenturen, Personenvereinigungen und/oder Gruppen von Einzelpersonen in diesem Designbereich oder angehende Studenten über 16 Jahren sein.
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Kontrollierte verbundene Unternehmen: bezeichnet jedes Unternehmen, das vom LIZENZNEHMER kontrolliert wird; der Begriff „Kontrolle“, einschließlich der Begriffe „kontrollierend“, „kontrolliert von“ und „unter gemeinsamer Kontrolle mit“, bezeichnet den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis, die Geschäftsführung und Richtlinien einer Person zu leiten oder deren Leitung zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Aktien, durch Vertrag oder auf andere Weise.
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Exklusivität: Damit ist das Teilen, Posten und Hochladen von Inhalten ausschließlich auf der Website gemeint, unter Ausschluss der Veröffentlichung ähnlicher, gleicher, identischer oder geringfügig korrigierter Versionen der Inhalte auf anderen Websites.
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Rechtsverletzung: Eine Rechtsverletzung gilt stets als Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und die dazugehörigen Bestimmungen, das Markengesetz und die dazugehörigen Bestimmungen, das Patentgesetz und die dazugehörigen Bestimmungen sowie gegen alle in Indien geltenden Gesetze und Bestimmungen zum geistigen Eigentum. Dazu gehören unter anderem die Untervermietung der Lizenz, der Weiterverkauf oder die Rückübertragung der auf dieser Website veröffentlichten lizenzierten Inhalte/lizenzierten Vermögenswerte und/oder die Anmaßung geistiger Eigentumsrechte an diesen Inhalten/lizenzierten Vermögenswerten.
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Geistige Eigentumsrechte (IP-Rechte): Das geistige Eigentum und die geschützten Materialien des Lizenzgebers, alle Urheberrechte, Urheberrechtsanträge und Urheberrechtsregistrierungen sowie alle anderen geistigen Eigentums- oder Eigentumsrechte außer Patentrechten in Bezug auf den Beitrag umfassen außerdem, sind aber nicht beschränkt auf: Eigentumsverwaltungssysteme des Lizenzgebers, Geschäftsgeheimnisse, Handelsnamen, Firmennamen, Produktnamen, Dienstleistungsmarken, Slogans und Deskriptoren, Domänennamen, Designs, Typografie, Farbpaletten und urheberrechtlich geschützte Werke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Inhalte seiner Internetseiten, Briefpapier, Beschilderung, Werbeartikel, Werbe- und Marketingmaterialien, Messestände, Sponsoring, Veranstaltungen, Auszeichnungen, Pressemitteilungen, Quartals- und Jahresberichte, Präsentationen, Fotos, Formulare und elektronische Medien in Bezug auf den Lizenzgeber und seine verbundenen Unternehmen (im Folgenden gemeinsam als „IP-Rechte“ bezeichnet).
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Lizenznehmer: Ein Lizenznehmer ist der Endnutzer der veröffentlichten Inhalte, normalerweise eine Person, die sich anmeldet oder die Option „Ich stimme zu/Ich akzeptiere“ auf der Webseite aktiviert und die auf dem Portal angegebenen Gebühren für den Erwerb von Lizenzrechten für bestimmte auf dieser Website veröffentlichte Inhalte bezahlt hat. Ein Lizenznehmer kann jede natürliche Person über 16 Jahre, eine juristische Person, eine Personengruppe, ein Personenverband, ein eingetragenes Unternehmen, eine eingetragene oder nicht eingetragene Firma, eine Gewerkschaft, eine Nichtregierungsorganisation und jede andere Person sein, die gemäß den einschlägigen Gesetzen Indiens unter die Definition „Person“ fällt.
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Nicht-exklusiver Inhalt: Inhalt, der auf der Website zusammen mit anderen Websites veröffentlicht wird, unabhängig von Priorität und Privatheit der Veröffentlichung.
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Persönliche Nutzung/nicht-kommerzielle Nutzung: Jede Nutzung des lizenzierten Vermögenswerts, die keine kommerzielle Nutzung ist, ist eine persönliche Nutzung/nicht-kommerzielle Nutzung.
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Vertreter: bezeichnet die Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter, Direktoren, leitenden Angestellten, Rechtsberater, Buchhalter und Finanzberater einer Partei.
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Lizenzgebühr: Betrag, der den Mitwirkenden als Gegenleistung für ihre Beiträge gemäß den in der Monetarisierungsrichtlinie vereinbarten und festgelegten Bedingungen gezahlt wird.
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Website: Für Zwecke, die anderweitig ausdrücklich in einer anderen Vereinbarung oder Richtlinie im Zusammenhang mit diesem Webportal genannt werden, bezeichnet „Website“ www.pixemix.com und alle anderen jederzeit korrigierten oder mit Pixemix Worldwide verbundenen Unternehmen, die nach Veräußerungen, Fusionen, Akquisitionen oder Übernahmen dieselben oder erweiterte Zielsetzungen, Zwecke, Visionen und Missionen wie Pixemix Worldwide verfolgen.
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Bündnisse:
Diese Mitwirkenden-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) dient Ihrem Schutz als Mitwirkender sowie dem Schutz von Pixemix Worldwide und seinen Benutzern und soll die mit den Beiträgen verbundenen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen (wie unten definiert) abschließend und klar darlegen. Pixemix Worldwide, als Eigentümer und Entwickler der Website, lässt jeden Mitwirkenden diese Vereinbarung eingehen und den unten aufgeführten Bedingungen zustimmen. Durch das Ankreuzen von „Ich stimme zu/Ich akzeptiere“ erklärt sich der Mitwirkende damit einverstanden, die Bedingungen dieser Vereinbarung einzuhalten, und darf folglich seine Kreation und grafischen Inhalte auf diese Website hochladen. Sie und Pixemix Worldwide akzeptieren und stimmen hiermit den folgenden Bedingungen zu, die mit Wirkung ab dem früheren der folgenden Zeitpunkte (a) dem Datum der letzten Unterzeichnung dieser Vereinbarung unten und (b) dem Datum Ihres ersten Beitrags zum Projekt in Kraft treten:-
Mitwirkende und Beiträge:
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Jede natürliche oder juristische Person, die freiwillig Inhalte/lizenzierte Assets/Beiträge einreicht, wird hier als „Mitwirkender“ oder „Sie“ bezeichnet. Bei juristischen Personen gelten die Person, die einen Beitrag leistet, und alle anderen Personen, die diese Person kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle stehen, als ein einziger Mitwirkender.
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Ein Beitrag wird „eingereicht“, wenn beliebiger Inhalt zusammen mit der Datei mit den ursprünglichen Lizenzrechten auf die Website hochgeladen wird.
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Zuschüsse für Mitwirkende:
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Sie übertragen hiermit unwiderruflich alle Rechte, Titel und Anteile an und für den Beitrag an Pixemix Worldwide. Diese Übertragung umfasst alle Urheberrechte, Urheberrechtsanmeldungen und Urheberrechtsregistrierungen sowie alle anderen geistigen Eigentums- oder Eigentumsrechte mit Ausnahme von Patentrechten in Bezug auf den Beitrag („Eigentumsrechte“). Soweit Eigentumsrechte gemäß geltendem zwingendem Recht nicht übertragen werden können, erklären Sie sich unwiderruflich damit einverstanden, Pixemix Worldwide eine exklusive, unbefristete, unwiderrufliche, unbegrenzte, weltweite, vollständig bezahlte und bedingungslose Lizenz zur Ausübung aller Rechte im Rahmen dieser Eigentumsrechte zu gewähren, einschließlich des Rechts, den Beitrag auf jede jetzt bekannte oder zukünftig entdeckte Weise zu verwenden und zu vermarkten, und des Rechts, diese Eigentumsrechte über mehrere Unterlizenzstufen oder andere Lizenzvereinbarungen an Dritte zu unterlizenzieren. Für den Fall, dass Ihnen gemäß zwingendem Recht Urheberpersönlichkeitsrechte oder andere unveräußerliche Rechte an Beiträgen verbleiben, erklären Sie sich damit einverstanden, diese Rechte an Ihrem Beitrag nicht gegenüber Pixemix Worldwide, seinen Lizenznehmern, seinen Rechtsnachfolgern, seinen Benutzern oder seinen Kunden geltend zu machen.
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Sie erteilen hiermit Pixemix Worldwide und allen Einzelpersonen und Unternehmen, die Inhalte von Pixemix Worldwide erhalten, darauf zugreifen, diese verwenden oder verteilen, eine unbefristete, weltweite, vollständig bezahlte, gebührenfreie, unwiderrufliche (außer wie unten in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten dargelegt) Lizenz mit dem Recht zur Unterlizenzierung (über mehrere Ebenen von Unterlizenznehmern oder andere Lizenzvereinbarungen) für alle Patentrechte, um Ihren Beitrag ganz oder teilweise zu erstellen, erstellen zu lassen, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu verwerten oder zu übertragen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen, wobei diese Lizenz nur für gültige, von Ihnen lizenzierbare Patentansprüche gilt, die notwendigerweise durch Ihren Beitrag allein oder durch die Kombination Ihres Beitrags mit anderen Arbeiten des Projekts verletzt werden. Die in diesem Abschnitt 2.2 gewährte Patentlizenz erlischt sofort gegenüber jeder Partei, die einen Patentstreit gegen Sie oder Pixemix Worldwide einleitet (einschließlich einer Gegenklage oder Gegenklage in einem Gerichtsverfahren) und behauptet, dass Ihr Beitrag oder die Projektarbeit, zu der Sie beigetragen haben, eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt
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Mit der in den Abschnitten 2.1 und 2.2 dargelegten Abtretung und Gewährung erteilen Sie Pixemix Worldwide eine vollständig bezahlte, unwiderrufliche Lizenz, auf der Grundlage Ihres Beitrags abgeleitete Werke zu erstellen, erstellen zu lassen, zu verwenden, zu reproduzieren, zu verteilen, unterzulizenzieren, zu ändern und vorzubereiten.
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Um sicherzustellen, dass Pixemix Worldwide seine Eigentumsrechte gemäß Abschnitt 2.1 und seine Patentlizenz gemäß Abschnitt 2.2 erwerben, vervollkommnen und nutzen kann, müssen Sie: (a) alle Dokumente unterzeichnen, die Pixemix Worldwide bei der Dokumentation, Vervollkommnung und Durchsetzung seiner Rechte unterstützen, und (b) Pixemix Worldwide angemessene Unterstützung und Zugang zu Informationen gewähren, um seine Rechte aufzuzeichnen, zu vervollkommnen, zu sichern, zu verteidigen und durchzusetzen. Sie ernennen Pixemix Worldwide außerdem unwiderruflich zu Ihrem Vertreter und Bevollmächtigten, der in Ihrem Namen handelt und unterschreibt und alle notwendigen Schritte unternimmt, um die Rechte von Pixemix Worldwide gemäß dieser Vereinbarung zu vervollkommnen.
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Sie können Designs, Zeichnungen, Fotos und Leitartikel zur redaktionellen Verwendung auf die Website hochladen. Sie erklären sich jedoch damit einverstanden, ein Einverständnisformular im vorgeschriebenen Format eingereicht und ordnungsgemäß zugunsten von Pixemix unterzeichnet zu haben. Sie stimmen hiermit zu und gewähren alle Rechte, die Sie ursprünglich vor dem Hochladen solcher Fotos, Designs und Zeichnungen auf die Website innehatten. Diese können auf eine der beiden in Absatz 2.6 und 2.7 dieser Vereinbarung genannten Arten hochgeladen werden, wobei ein Nachtrag über Rechte und Zustimmung des Modells eingeholt wird.
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Sie können Ihre Designs, Grafiken, Fotos, Bilder, Bewegtgrafiken, GIFs, Videos, Schriftarten, digitalen Inhalte, Kommunikationsvorlagen und grafischen Inhalte ausschließlich auf der von Pixemix Worldwide für Kunden bereitgestellten Plattform hochladen. Unter diesen Umständen ist es Ihnen untersagt, Inhalte, die Sie exklusiv bei Pixemix hochladen, auf anderen Websites zu veröffentlichen. Mitwirkende haften für eine nach Ermessen von Pixemix berechnete Strafe, wenn festgestellt wird, dass der Mitwirkende gemäß dieser Klausel hier hochgeladene Inhalte ausschließlich auf unserer Website, auf anderen Plattformen und Foren veröffentlicht hat, egal ob online oder offline. Diese Exklusivität ermöglicht den Mitwirkenden Zugriff auf kostenlose und Werbeschriftenvorräte, monatliche Kunstpinsel, Texturen, Schriftarten, E-Books, Trendberichte, Beratungstipps zur Verbesserung des Geschäfts auf dem Portal sowie Cross-Marketing-Aktionen über soziale Kanäle usw., ausschließlich im Vorrecht von Pixemix und „WIE VERFÜGBAR“
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Sie können Designs, Grafiken, Fotografien, Bilder, Bewegungsgrafiken, GIFs, Videos, Leitartikel, Schriftarten, digitale Inhalte, Kommunikationsvorlagen und grafische Inhalte nicht ausschließlich auf die von Pixemix Worldwide bereitgestellte Plattform hochladen. Unter diesen Umständen kann Pixemix zu keinem Zeitpunkt für etwaige Verletzungsansprüche haftbar gemacht oder zur Rechenschaft gezogen werden und wird sich von der Teilnahme an Klageverfahren enthalten.
- Sie erklären sich außerdem damit einverstanden, die Zahlungsbedingungen gemäß der Monetarisierungsrichtlinie für das lizenzierte Asset, das Sie in einer der beiden in 6 und 2.7 genannten Formen hochladen, gelesen und verstanden zu haben und erklären sich außerdem damit einverstanden, Lizenzgebühren als Gegenleistung für die vom Mitwirkenden hochgeladenen Inhalte zu erhalten.
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Darstellungen der Mitwirkenden:
Sie bestätigen, vertreten und gewährleisten Folgendes:-
Sie sind gesetzlich dazu berechtigt, die an hochgeladenen Inhalten bestehenden Rechte über die Abtretung und Lizenz hinaus zu gewähren.
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Wenn Ihr(e) Arbeitgeber Rechte an geistigem Eigentum besitzen, das Sie erstellen und das Ihre Beiträge umfasst, Sie eine schriftliche Genehmigung erhalten haben, im Namen dieses Arbeitgebers gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung Beiträge zu erstellen, dass Ihr Arbeitgeber auf derartige Rechte in Bezug auf Ihre Beiträge zu dieser Website gegenüber Dritten verzichtet hat oder dass Ihr Arbeitgeber eine separate Mitwirkenden-Lizenzvereinbarung mit Pixemix Worldwide abgeschlossen hat:
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Jeder Ihrer Beiträge ist Ihre ursprüngliche Schöpfung.
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nach bestem Wissen und Gewissen verletzen Ihre Beiträge (einschließlich jeglicher Nutzung oder Verwendung derselben) keine Urheberrechte, Marken, Patente oder andere Rechte am geistigen Eigentum Dritter;
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nach bestem Wissen und Gewissen ist für den Export, Import, die Übertragung oder die Nutzung Ihrer Beiträge keine staatliche Lizenz oder Genehmigung erforderlich; und
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Der Abschluss dieser Vereinbarung und die Übermittlung von Beiträgen stellt keinen Verstoß gegen oder eine Nichterfüllung anderer Vereinbarungen dar, an denen Sie oder Ihr Arbeitgeber beteiligt sind, erfordert keine Zustimmung, Genehmigung oder Verzichtserklärung von bzw. keine Benachrichtigung an Dritte und verstößt nicht gegen Gesetze oder Vorschriften.
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Laufende Verpflichtungen des Beitragenden.
Sie verpflichten sich, Pixemix umgehend über alle Ihnen bekannt werdenden Tatsachen oder Umstände zu informieren, die die Zusicherungen und Gewährleistungen in Abschnitt 3 in irgendeiner Hinsicht ungenau oder unwahr machen würden. Sie verpflichten sich, alle Lizenzen oder sonstigen Beschränkungen Dritter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf damit verbundene Urheberrechte, Patente und Marken), die mit irgendeinem Teil Ihres Beitrags verbunden sind, vollständig offenzulegen und vollständig anzugeben. -
Gewährleistungsausschluss.
Es wird nicht erwartet, dass Sie Support für Ihren Beitrag leisten, außer in dem Umfang, in dem Sie Support leisten möchten. Sie können Support kostenlos, gegen Gebühr oder überhaupt nicht anbieten, mit Ausnahme der in Abschnitt 3 dargelegten ausdrücklichen Garantien. Weder Sie noch PIXEMIX WORLDWIDE geben der anderen Partei ausdrückliche oder stillschweigende Garantien jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien hinsichtlich der Marktgängigkeit oder Eignung eines Beitrags für einen bestimmten Zweck.
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Mitwirkende und Beiträge:
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ZEITRAUM:
Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten 18 Monate ab dem Datum der Unterzeichnung, vorbehaltlich einer Verlängerung. Wird die Verlängerung zum angegebenen Zeitpunkt nicht durchgeführt, kann dies einer automatischen Kündigung gleichkommen. Auf die Kündigung nach Ablauf der Laufzeit folgt jedoch eine Kündigungsfrist von einem Monat und eine Wartezeit für die Mitwirkenden, um die Option der Verlängerung wahrzunehmen. Wird die Laufzeit der Vereinbarung nicht durch Verlängerung verlängert, gilt dies als Kündigung durch Zeitablauf, was Pixemix Worldwide in der Folge das Recht gibt, den Mitwirkenden aus der Liste zu streichen und seine Sichtbarkeit auf dem Webportal zu beenden. Alle Verpflichtungen beider Parteien können nur bis zu dieser Laufzeit von 18 Monaten ausgeübt und eingezogen werden, einschließlich kostenloser und Werbedienste, die nach Wahl der Mitwirkenden exklusiv bereitgestellt werden.
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STREITBEILEGUNG:
Pixemix behält sich das Recht vor, außer soweit gesetzlich verboten, vom Lizenznehmer zu verlangen, sämtliche Streitigkeiten, die aus der Verwendung des lizenzierten Vermögenswerts und dieses Lizenzvertrags entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streitigkeiten, die aus oder in Bezug auf deren Auslegung, Verletzung, Ungültigkeit, Nichterfüllung oder Kündigung entstehen, einem endgültigen und bindenden Ad-hoc-Schiedsverfahren gemäß dem indischen Schieds- und Schlichtungsgesetz von 1996 in der durch das Gesetz von 2015 geänderten Fassung (und umfasst alle nachfolgenden Änderungen, die nach Abschluss dieses Vertrags oder nach Auslegung dieses Vertrags erfolgen) an einem Schiedsort in Bengaluru oder an einem anderen zugänglichen Ort in Karnataka in Indien zu unterwerfen, der einvernehmlich festgelegt wird und für den eine vorherige Mitteilung über eine solche Anrufung innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Feststellung eines solchen Streits erforderlich ist. Im Falle eines Beitragenden, der seinen Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Land als Indien hat, ist der Schiedsort in Indien an einem von den Parteien einvernehmlich festgelegten Ort. Die Schiedssprache ist Englisch. Im Falle einer nicht einvernehmlichen Schlichtung sind die zuständigen Gerichte in Bengaluru, Karnataka, Indien zuständig.
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HÖHERE GEWALT:
Die Pixemix-Plattform basiert auf Shopify, einer weltweit anerkannten, robusten, vertrauenswürdigen und zuverlässigen Netzwerkmarke mit strengen Sicherheitsprotokollen. Daher besteht eine geringere Wahrscheinlichkeit, dass skrupellose externe Aktivitäten den Betrieb und die Funktion der Website beeinträchtigen. Im unglücklichen Fall eines Einbruchs/Hacks kann Pixemix jedoch bei Entdeckung oder Benachrichtigung die Situation weiter eskalieren und Shopify benachrichtigen und versuchen, dies innerhalb von 30 bis 120 Tagen zu beheben, falls reversible und reparierbare Schäden entstehen. Pixemix und Shopify übernehmen weder eine Garantie noch eine Haftung für die Reparatur und Rückgängigmachung von Verlusten oder Schäden, die durch einen solchen Einbruch, Absturz oder Hack der offiziellen Website verursacht wurden.
Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag haftet keine Partei und gilt auch nicht als Verletzer dieser Vereinbarung, wenn die Partei ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund von Ursachen außerhalb ihrer Kontrolle nicht nachkommt, einschließlich höherer Gewalt, Staatsfeinden oder Terroristen, Handlungen militärischer, ziviler oder behördlicher Behörden, Änderungen von Gesetzen oder Bestimmungen, Feuer, Überflutung, Erdbeben, Stürmen oder ähnlichen Ereignissen, Todesfall, Auflösung, Störung oder Ausfall von Kommunikation, Strom oder anderen Versorgungsleistungen, Störung der Website, Hacken der Website, irreversibler Absturz von Serverdaten oder -programmierung, Streik, Entlassung oder Bedingungen, unter denen eine der Parteien aufgrund von Situationen oder Bedingungen außerhalb ihrer persönlichen Kontrolle nicht in der Lage ist, ihre Leistung zu erbringen, Nichtverfügbarkeit von Lieferungen oder jegliche andere Ursachen, ob ähnlich oder unähnlich den Vorgenannten, die von der jeweiligen Partei mit angemessener Sorgfalt nicht hätten verhindert werden können (jeweils ein „Ereignis höherer Gewalt“). Innerhalb von 72 Stunden nach dem Auftreten eines Ereignisses höherer Gewalt benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei über das Ereignis, indem sie entweder (i) eine E-Mail-Nachricht oder (ii) eine Faxnachricht oder eine andere offizielle elektronische Kommunikationsmethode sendet, bei der der Empfang der Nachricht bei der anderen Partei bestätigt werden kann. Darüber hinaus übermittelt die betroffene Partei der anderen Partei innerhalb von sieben (7) Tagen nach Feststellung der Ursache des Ereignisses höherer Gewalt eine schriftliche Erklärung zu den Umständen, die das Ereignis höherer Gewalt verursacht haben. Die von der betroffenen Partei geforderte Leistungszeit verlängert sich um den Zeitraum dieser Verzögerung, sofern die Partei sorgfältige Anstrengungen unternimmt, um die Ursache dieser Verzögerung zu beheben. Im Falle eines Geräte- oder Softwareausfalls oder -fehlers, der außerhalb ihrer Kontrolle liegt, ergreift Pixemix angemessene Schritte, um Serviceunterbrechungen zu minimieren und ihre Auswirkungen zu mildern, übernimmt diesbezüglich jedoch keine Haftung. Während oder nach der Erklärung höherer Gewalt können keine der Parteien Ansprüche geltend machen. Im Falle einer reversiblen Störung oder Wartung bzw. eines Absturzes bleiben alle vor der Erklärung höherer Gewalt anhängigen Ansprüche ausgesetzt und die entsprechenden Verträge bleiben hinsichtlich der bereits auf der Website veröffentlichten Inhalte in Kraft. Alle anderen anhängigen Ansprüche als die oben genannten bleiben beendet und Pixemix übernimmt keine Haftung für die Wiederherstellung treuhänderischer Verpflichtungen oder die Erfüllung von Ansprüchen, da diese irreversibel werden.
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VERSCHIEDENES:
Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung in Bezug auf die Nutzungsbedingungen der Website, die Datenschutzrichtlinie, die Erklärung der Mitwirkenden und die Monetarisierungsrichtlinie, die auf dieser Website veröffentlicht und zwischen den Parteien vereinbart wurden, und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Absprachen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf ihren Gegenstand. Die Bedingungen dieser Vereinbarung können nach Ermessen von Pixemix Worldwide geändert werden, und dies kann durch ein Update-Popup auf der Website oder auf Ihrem Dashboard oder in Ihrem auf unserer Website erstellten Konto mitgeteilt werden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, bleiben die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt und diese Bestimmung gilt nur insoweit als geändert, als dies erforderlich ist, um sie mit dem geltenden Recht in Einklang zu bringen. Die Gültigkeit, Auslegung, Konstruktion und Erfüllung dieser Vereinbarung unterliegen den Gesetzen Indiens, ohne dass die Prinzipien des Kollisionsrechts zur Anwendung kommen. Diese Vereinbarung kommt jeder Partei und ihren jeweiligen Erben, Rechtsnachfolgern und Zessionaren zugute und ist für sie bindend.
ZU URKUND DESSEN und in der Absicht, rechtlich gebunden zu sein, unterzeichnen die Parteien hiermit diesen weltweiten Pixemix-Mitwirkenden-Lizenzvertrag mit Wirkung zu den unten angegebenen Terminen.
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